Jetzt pass mal auf du Jura-Experten-Polizist:vegasvicky hat geschrieben:Ja himmelherrgottnomal! Du bist doch fähig Dich hier ins Forum einzuloggen und die PC-Tastatur zu bedienen. Dann solltst auch in der Lage zu sein den Begriff "StGB" in die Google-Maske einzugeben. Und dann überfliegst mal die §§ 84 ff....Kreuzritter hat geschrieben:Zeig mir bitte die Stelle im Gesetz, in der steht dass ich nicht gegen die FDGO sein darf!
Is doch net so schwer.
Wenn ich diese Aussage von Dir nehme und dazu Deine Aussage von gestern 21.30 Uhr, dann glaub ich, dass Dir gar net so richtig bewußt ist, was "Faschismus" bedeutet.Kreuzritter hat geschrieben: Und es ist Fakt, dass ich, solange ich niemand anderen wie auch immer einschränke, mich frei entfalten darf wie ich möchte. Steht im Gesetz. Und falls du das bezweifelst hat sich die Diskussion erledigt.
"Impulsiv-cholerisch sein" ist auch kein Straftatbestand.Kreuzritter hat geschrieben: Im übrigen ist "Faschist sein" kein Straftatbestand...
Aber wenn ein Choleriker in nem impulsiven Anfall anderen auf die Fresse haut begeht er ne Straftat.
Und wenn der Faschist seine Ideologie umsetzt, wird er sich auch häufig ausserhalb der geltenden Gesetze bewegen.
Ja.Kreuzritter hat geschrieben: Du bist Polizist, kann das sein?
Womit verdienst Du Dein Geld?
"Ich bin der Meinung die FDGO in Deutschland gehoert abgeschafft."
Hab ich mich jetzt strafbar gemacht? Welchen konkreten Straftatbestand habe ich erfuellt? Und dann zeig mir doch mal die Stelle in deinem tollen StGB!
Und wenn ein Faschist also seine Ideologie nicht umsetzt, wieso sollte er sich dann nicht am Samstagnachmittag den Jahn anschauen duerfen?