Nutzungsvertrag ALTES Stadion

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Grüner Rasen
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Nutzungsvertrag ALTES Stadion

Beitrag von Grüner Rasen » Mi, 04.03.09, 18:49

Im Jahn-Stadion wird ohne Nutzungsvertrag gespielt

http://www.mittelbayerische.de/region/r ... _nutz.html

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soeren_lawfucker
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Beitrag von soeren_lawfucker » Mi, 04.03.09, 20:59

Verträge kann man auch mündlich abschließen. Aber das hat sich in über 100 Jahren BGB nicht rumgesprochen.

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julistfan
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Beitrag von julistfan » Do, 05.03.09, 7:52

Außer es besteht Formzwang, was ich mir bei einem Nutzungsvertrag mit X Klauseln und Bedinungen gut vorstellen kann.
Viele Grüße, ein Gutmensch

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soeren_lawfucker
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Beitrag von soeren_lawfucker » Do, 05.03.09, 13:04

julistfan hat geschrieben:Außer es besteht Formzwang, was ich mir bei einem Nutzungsvertrag mit X Klauseln und Bedinungen gut vorstellen kann.
Ja. stimmt in § 1111111 BGB steht drin:

Nutzungsverträge über Stadien mit mehr al 20 Klauseln sind schriftlich abzuschliessen.

Nein, aber Art 18 Abs. 2 Bayerische Gemeindeordnung sieht tatsächlich Schriftform für die Verpflichtung der Kommune.

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julistfan
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Beitrag von julistfan » Do, 05.03.09, 13:15

soeren_lawfucker hat geschrieben:
julistfan hat geschrieben:Außer es besteht Formzwang, was ich mir bei einem Nutzungsvertrag mit X Klauseln und Bedinungen gut vorstellen kann.
Ja. stimmt in § 1111111 BGB steht drin:

Nutzungsverträge über Stadien mit mehr al 20 Klauseln sind schriftlich abzuschliessen.

Nein, aber Art 18 Abs. 2 Bayerische Gemeindeordnung sieht tatsächlich Schriftform für die Verpflichtung der Kommune.
Du wirst dich wohl besser in rechtlichen Fragen auskennen als ich, deswegen kann ich jetzt auch nicht genau erkennen, was davon ironisch und was ernst gemeint ist :wink:
Eins weiß ich aber sicher: Mein BGB hat nur 2385 nummerierte Paragraphen^^
Viele Grüße, ein Gutmensch

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soeren_lawfucker
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Beitrag von soeren_lawfucker » Do, 05.03.09, 16:30

julistfan hat geschrieben:
soeren_lawfucker hat geschrieben:
julistfan hat geschrieben:Außer es besteht Formzwang, was ich mir bei einem Nutzungsvertrag mit X Klauseln und Bedinungen gut vorstellen kann.
Ja. stimmt in § 1111111 BGB steht drin:

Nutzungsverträge über Stadien mit mehr al 20 Klauseln sind schriftlich abzuschliessen.

Nein, aber Art 18 Abs. 2 Bayerische Gemeindeordnung sieht tatsächlich Schriftform für die Verpflichtung der Kommune.
Du wirst dich wohl besser in rechtlichen Fragen auskennen als ich, deswegen kann ich jetzt auch nicht genau erkennen, was davon ironisch und was ernst gemeint ist :wink:
Eins weiß ich aber sicher: Mein BGB hat nur 2385 nummerierte Paragraphen^^
meins auch

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Beitrag von Flocke 2006 » Do, 12.03.09, 7:37

Ein neuer Vertrag wurde nie geschlossen. Franz Nerb sagt im Gespräch mit der MZ, dass es eine „Verkettung unglücklicher Umstände“ gegeben habe. Von seinen Vorgängern im Vereinspräsidium sei die schriftliche Kündigung nicht aufbewahrt worden. Später sei er längere Zeit davon ausgegangen, dass es wegen des geplanten Neubaus keinen Vertrag fürs alte Stadion mehr brauche. „Nun wissen wir, dass die Stadt erst einen Vertrag fürs alte will, um danach einen fürs neue abzuschließen. Das kann ich auch nachvollziehen.“ Deswegen habe der Jahn einen Vertragsvorschlag der Stadt geprüft und diese Woche eine modifizierte Version zurück geschickt: „Die Stadt will im Moment noch ein bisserl mehr Geld, als wir zahlen können, aber da werden wir uns sicher einig.“

http://www.mittelbayerische.de/region/r ... _nutz.html

Ohne einen "HAUPTAMTLICHEN" geht es halt wohl wirklich nicht, alleine schon die proklamierte Außendarstellung... - Wahnsinn!

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Beitrag von Sepp66 » Do, 12.03.09, 17:40

@ Soeren_lawfucker hat folgndes geschrieben:
Nein, aber Art 18 Abs. 2 Bayerische Gem ... r Kommune.
Artikel 18 Abs. 2 BGO ( bayerische Gemeinde Ordnung ) regelt das Mitberatungsrecht ( Bürgerversammlung) und nicht die Schriftform für die Verpflichtung der Kommune.

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Beitrag von Sepp66 » Do, 12.03.09, 17:47

@ Soeren_lawfucker hat folgndes geschrieben:
Nein, aber Art 18 Abs. 2 Bayerische Gemeindeordnung sieht tatsächlich Schriftform für die Verpflichtung der Kommune
Richtig ist:
Der Artikel 18 Abs. 2 BGO ( Bayerische Gemeinde Ordnung ) regelt das Mitberatungsrecht ( Bürgerversammlung) und nicht die Schriftform für die Verpflichtung der Kommune. :ok:

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Beitrag von soeren_lawfucker » Do, 12.03.09, 19:41

Sorry Tippfehler:

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Beitrag von Sepp66 » Fr, 13.03.09, 8:58

@ soeren_ Lawfucker:
Das ist richtig!

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dritteliga
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Beitrag von dritteliga » Fr, 13.03.09, 9:07

es wird nur nicht bgo abgekürzt, sondern entweder baygo oder nur go *gscheithaferlmodusaus*

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Sepp66
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Beitrag von Sepp66 » Fr, 13.03.09, 12:47

Auch das ist richtig Herr Oberlehrer!

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